Erhöhung des vereinfachten Spendennachweis auf 300€ (bisher 200€).
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2020 bei 4.008€ (bis 2019=1.908€).
Investitionskosten zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrages wurden auf 50% erhöht (alt 40%). Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre erhöht. Änderungen zum 01.01.2021:
Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 840€ (bisher 720€).
Erhöhung Übungsleiter-Freibetrag auf 3.000€ (alt 2.400€).
Grenze für verbilligte Wohnraumüberlassung wurde von 66% auf 50% der ortsüblichen Miete verringert.