AKTUELLES

Krankheitskosten aufgrund Wegeunfalls zwischen Wohnung und 1.Tätigkeitsstätte

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die dadurch entstehenden Krankheitskosten als Werbungskosten bei der Anlage N geltend machen.

Solche Krankheitskosten werden nicht durch die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst und können neben der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. (BFH Urteil v. 19.12.2019 – AZ.: VI R 8/18)